Corona-Schutz: Einschränkungen entfallen, Empfehlungen bleiben (Stand 03.04.22)
<p>Mit der seit dem 03. April 2022 geltenden Coronaschutzverordnung für NRW entfallen alle Einschränkungen für die Teilnahme an unseren Bildungsangeboten.</p>
<p>Bitte beachten Sie: Die Landesregierung kann von der Hotspotregelung nach § 28a Abs. 8 IfSG Gebrauch machen und <strong>für bestimmte Bereiche/Regionen erneut verbindliche Einschränkungen einführen. Bitte informieren Sie sich stets aktuell, ob und wo Hotspot-Regelungen gelten.</strong></p>
<p>Um Infektionen sowohl mit dem Corona-Virus als auch anderen Kranhkeitserregern zu vermeiden, empfehlen wir nach wie vor, die AHA-Regeln einzuhalten:</p>
<ul> <li>möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten</li> <li>die Hust- und Niesetikette beachten (in die Ellenbeuge husten und niesen)</li> <li>regelmäßig und gründlich Hände waschen</li> <li>in geschlossenen Räumen, in denen viele Menschen zusammentreffen und die Mindestabstände zu unbekannten Personen nicht eingehalten werden können, empfehlen wir das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske</li> </ul><p>Ebenfalls empfehlen wir nach wie vor, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen bzw. die nötigen Auffrischungsimpfungen vornehmen zu lassen. Denn die Impfung ist noch immer der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.</p>
<p>Weitere Informationen zur Coronaschutzverordnung erhalten Sie im Corona-Portal des Landes NRW.</p>